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Bundesförderungen Landesförderungen Bundesförderung "Sanierungsscheck 2013" Die Förderungsaktion 2013 startet mit 14.01.2013. Einreichungen sind bis 31.12.2013 möglich. Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 5.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann jeweils ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden. Bei Antragstellung bis zum 30.06.2013 und der Umsetzung aller Maßnahmen bis zum 31.03.2014 erhöht sich die Förderung für die thermische Sanierung inkl. Umstellung des Wärmeerzeugungssystems aufgrund des Konjunkturbonus auf bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten bzw. auf maximal 9.000 Euro Formblätter zur Antragstellung sind bei allen teilnehmenden Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich bzw. über den Link herunterzuladen. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung wird als
einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von
maximal 20 % der
förderungsfähigen
Investitionskosten inkl. MwSt. gewährt (bei Wohnungseigentum
bezogen auf den aliquoten Anteil je
Wohneinheit): Für eine thermische Sanierung jedoch maximal 5.000 Euro für eine umfassende Sanierung für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems zusätzlich maximal 1.500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Abhängig von der Art der Sanierung können die Förderungssätze variieren. Weitere Informationen finden Sie unter: Infos zum Sanierungsscheck 2013 sowie auf der Homepage des Landesenergievereins Unterlagen Grenzwerte des Heizwärmebedarfs Landesförderungen Die Förderung „Wohnhaussanierung“ des Landes Steiermark
umfasst die drei Förderschienen: „Umfassende energetische“ Sanierung
„Umfassende energetische“ Sanierung Zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der
Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines bestehenden
Wohngebäudes. Weitere Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage der Gebäudehülle:
Es müssen folgende wärmetechnische Mindestanforderungen
erfüllt werden: Heizwärmebedarf (HWB-ref) in kWh/m² Bruttogeschossfläche und
Jahr
Die Förderung wird entweder als ein nicht rückzahlbarer
30%iger Annuitätenzuschuss für ein Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 14
Jahren oder einmalig als ein nicht rückzahlbarer Förderbeitrag von 15 % von den
anerkannten geförderten Gesamtbaukosten Wohnung gewährt. Die Förderobergrenzen
sind von der Anzahl der gewährten Öko-Punkte abhängig. Wenn weniger als drei Teile der Gebäudehülle und/oder
haustechnischen Anlage gemeinsam saniert werden, kann um die Förderung
"kleine Sanierung" angesucht werden. Weitere
Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage der Abteilung
15-Wohnbauförderung. Gefördert werden:
Bei Durchführung von
wärmedämmenden Maßnahmen sind folgende
Mindestwerte einzuhalten, ein
Energieausweis ist für
diese Förderung nicht
erforderlich:
Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht
rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15% zu Bankdarlehen mit einer
Laufzeit von 10 Jahren. Gemeinden und gemeinnützige Bauvereinigungen können für
Sozialwohnungen zwischen einer Laufzeit von 10 Jahren oder 14 Jahren wählen. Gleichzeitige Sanierung von mindestens 3 Wohnungen
(Baubewilligung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen). Zumindest die Hälfte des Sanierungsaufwandes muss auf
Verbesserungen entfallen. Kein Baubeginn vor Erhalt der Förderungszusicherung.
Weitere Förderungsvoraussetzungen finden Sie auf der Homepage der Abteilung
15-Wohnbauförderung. Hinsichtlich der thermischen Qualität ist für die sanierten
Gebäudebereiche dieselben Mindestanforderungen wie bei der „umfassenden
energetischen Sanierung“ zu erfüllen: Heizwärmebedarf (HWB-ref) in kWh/m² Bruttogeschossfläche und
Jahr
Bei Neuschaffung von Wohnraum (z. B. Dachboden-Ausbau) und
bei Neubauteilen gelten zusätzlich folgende wärmetechnische
Mindestanforderungen (Bezüglich des A/V-Verhältnisses ist zwischen den Werten
linear zu interpolieren.) Heizwärmebedarf
(HWB-ref) in kWh/m² Bruttogeschossfläche und Jahr
Die Förderung besteht in
der Gewährung von nicht
rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von
45% zu Bankdarlehen mit einer
Laufzeit von 15 Jahren. Gemeinden und gemeinnützigen
Bauvereinigungen werden
Förderungsdarlehen
des Landes Steiermark (0,5% Verzinsung, Laufzeit 25 Jahre)
gewährt. Für die Umsetzung von ökologischen
Maßnahmen nach den Richtlinien der
ökologischen Wohnbauförderung (ÖKÖ 3) kann ein
nicht rückzahlbarer
Förderungsbeitrag von EUR 7.-- je Quadratmeter förderbare
Wohnnutzfläche
gewährt werden. Details zur Förderschiene Wohnhaussanierung in der Steiermark finden Sie auf der Homepage der Abteilung 15-Wohnbauförderung. Weitere Links und Informationen Infos zum Energieausweis von HELP.GV.AT Förderungen um Thema Bauen in den Bundesländern Energieausweis.at wohnnet.at/energieausweis |