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2011
 
    Die Antragstellung für den Sanierungsförderung "Sanierungsscheck 2011" wurde am 1.März 2011!!

    Die Antragstellung erfolgt zwischen dem 01.03.2011 und dem 30.06.2011, auf jeden Fall vor Beginn der
    baulichen Maßnahmen bzw. vor der Lieferung (des Liefertermins).

    Formblätter zur Antragstellung sind bei allen teilnehmenden Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich bzw.           über den Link herunterzuladen.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von maximal 20 % der                       förderungsfähigen Investitionskosten inkl. MwSt. gewährt (bei Wohnungseigentum bezogen auf den aliquoten         Anteil je Wohneinheit):

    Für eine thermische Sanierung jedoch maximal 5.000 Euro für eine umfassende Sanierung  für die Umstellung         des Wärmeerzeugungssystems zusätzlich maximal 1.500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.

    Abhängig von der Art der Sanierung können die Förderungssätze variieren. 

    Weitere Informationen finden Sie unter: Infos zum Sanierungsscheck 2011 sowie                                                 auf der Homepage des Landesenergievereins

    Unterlagen

    Förderantrag

    Infos zum Ablauf eines Förderantrags

    Informationsblatt

    Grenzwerte des Heizwärmebedarfs

    FAQs zum Sanierungsscheck 
10 % Rabatt Sanierungsförderung     



 
  Impressum
: Planungsbüro Bmstr. Dipl.-Ing Dieter Schlagbauer
                 Idlhofgasse 2, 8020 Graz