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Die Antragstellung für den Sanierungsförderung "Sanierungsscheck 2011" wurde am 1.März 2011!! Die Antragstellung erfolgt zwischen dem 01.03.2011 und dem 30.06.2011, auf jeden Fall vor Beginn der baulichen Maßnahmen bzw. vor der Lieferung (des Liefertermins). Formblätter zur Antragstellung sind bei allen teilnehmenden Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich bzw. über den Link herunterzuladen. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung wird als
einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von
maximal 20 % der
förderungsfähigen
Investitionskosten inkl. MwSt. gewährt (bei Wohnungseigentum
bezogen auf den aliquoten Anteil je
Wohneinheit): Für eine thermische Sanierung jedoch maximal 5.000 Euro für eine umfassende Sanierung für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems zusätzlich maximal 1.500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Abhängig von der Art der Sanierung können die Förderungssätze variieren. Weitere Informationen finden Sie unter: Infos zum Sanierungsscheck 2011 sowie auf der Homepage des Landesenergievereins Unterlagen Infos zum Ablauf eines Förderantrags Grenzwerte des Heizwärmebedarfs |